Kopierschutz von iOS-App missbraucht Twitter-Account
App-Entwickler haben ein Kopierschutz der besonderen Art entwickelt: Wenn die iOS-App erkennt, dass sie illegal installiert wurde, dann versendet sie im Namen des iPhone-Besitzers erst mal ein paar Tweets, um diesen bloß zu stellen.
Dumm nur, wenn die App legal erworben wurde und trotzdem diese Nachrichten verschickt.
Tweets als Kopierschutz?
Das ist schon echt ein Hammer: Wenn Käufer der 27 Euro teuren Wörterbuch-App Oxford Dictionary of English installieren, müssen diese ihren Twitter-Account angeben.
Wenn die App nun der Meinung ist, dass sie illegal installiert wurde, werden einfach englischsprachige Nachrichten via Twitter versendet, die den Übeltäter bloßstellen sollen.
„How about we all stop using pirated iOS apps? I promise to stop. I really will. #softwarepirateconfession“ wird automatisch über den eigenen Twitter-Account versendet. Zusätzlich wird auf dem Sperrbildschirm des iPhones die Nachricht „I am a software thief!“ angezeigt. (Quelle)
Nur peinlich, dass dies nicht nur geschieht, wenn es sich tatsächlich um eine Raubkopie handelt. Momentan verursacht nämich auch in Bug das Versenden dieser Nachricht auch bei ganz legal erworbenen Apps.
Wie weit darf ein Kopierschutz gehen?
Egal wie unangenehm dieser Bug vielleicht für die Entwickler ist, ich stell mir da allerdings die generelle Frage, wie weit man beim Kopierschutz gehen darf. Ist es okay, den Social-Network-Account des Benutzers zum Versenden solcher Nachrichten zu missbrauchen? Ich sage: Nein!
Nicht nur, dass der Nutzer über dieses „Feature“ nicht informiert wird, das Versenden von Nachrichten hat auch überhaupt nichts mit dem aktiven Verhindern der App-Nutzung zu tun. Das ist höchstens abschreckend. Das kann aber nich der Sinn eines Kopierschutzes sein. Denn dann könnte man auch gleich das ganze Gerät formatieren, wäre ja auch eine Art von Abschreckung, oder?
Okay, Scherz bei Seite. Aber mal ganz ehrlich, wenn das noch in Ordnung wäre, wo zieht man dann die Grenze? Wie weit darf ein Kopierschutz gehen?
Ich sage, dass ein solcher Schutz höchstens das Nutzen bzw. das Installieren der kopiergeschützten App verhindern darf, mehr aber auch nicht. Andere Einstellungen wie den Startbildschirm zu verändern oder gar das Versenden von Nachrichten im Namen des Nutzers gehen eindeutig zu weit. Was ist eure Meinung?
Genau meine Meinung! Nur weil man selber geprellt wurde darf man nicht in die Persönlichkeitsrechte Anderer eingreifen. Das Verändern von einem Startbildschirm oder das Versenden von Nachrichten hat etwas von einem Virus. Wer weiss, was diese App noch alles macht?! So eine Sache kann auch schnell nach hinten losgehen und zu Schadensersatzvorderungen führen.
Vorallem wenn man wegen einem Bug fälschlicher Weise bloß gestellt wird.
Sowas ist ganz schlecht und schädigt dem App-Hersteller mehr als es ihm einbringt.
Mir stellt sich da noch eine weitere Frage: Kann ich eine solche App überhaupt nutzen, wenn ich, und so ist es wirklich, keinen Twitter-Account habe?
Kopierschutz an sich ist ja ok, schließlich möchte man für das was man entwickelt hat ja auch entsprechend entlohnt werden. Aber dieser geht zu weit.
Er zeigt aber auch, mal wieder, wie weit es diese Softwarepiraterie gebracht hat. Sie schadet nicht nur den Entwickler, sondern auch gleich noch die (ehrlichen) User. Und das nicht erst seit heute. Ich kann mich da an sehr kuriose bis fiese Kopierschutze erinnern. Wie zuletzt der Online-Zwang bei so manchen Spielen.
Ich kann mich nicht dran erinnern, das irgendein Kopierschutz lange durchgehalten hätte.
Schön war der Kopierschutz von, ich glaub es war Wing Commander V (bin mir aber nicht mehr sicher), der das Spiel nur dann starten sollte, wenn die original CD im Laufwerk lag. Ich bekam immer die Meldung, das ich nicht die Original CD hätte, für welche ich damals fast 90 DM auf den Tisch gelegt hatte. Erst nachdem ich die CD selber, für mich alleine, kopierte und diese Kopie einlegte, ließ sich das Spiel starten.
Ähm…wo war ich…ach ja. Also diese Art von Kopierschutz geht zu weit. Ich denke es ist hart an der Grenze zur Illigalität im Namen eines „Fremden“ über dessen Account irgendwas zu posten.