Fällt nach ACTA auch das Leistungsschutzrecht?

Als heute die Nachricht umging, dass ACTA „ad acta“ gelegt wurde, war ich mehr als erleichtert. Da hat sich das ganze Mobilmachen doch echt mal gelohnt.

Was aber in der ganzen Aufregung um ACTA fast vergessen wurde, ist die deutsche Variante von ACTA, das Leistungsschutzrecht, welches heute ebenfalls verabschiedet werden sollte.

 

Leistungsschutzrecht

Die deutsche Koalition aus Union und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie ein Leistungsschutzrecht schaffen wollen. Dieses solle Verlagen die Möglichkeit eröffnen, eigene Presseerzeugnisse im Internet zu schützen.

Eigentlich ging es im Grunde nur darum, dass sich die Verlage über Google und andere Aggregatoren beschweren, dass sie die Inhalte der Unternehmen kopieren und zur Anzeige dieser in Form von Snippets in den Suchergebnissen nutzen. Die Verlage wollten aufgrund dieses „Kopierens“ Geld von Google (Stefan Niggemeier hat hierzu einen wirklich genialen Artikel verfasst). Dass dies schon alleine total lächerlich ist, reicht aber noch nicht.

Links und Überschriften

Hinzu kommt, dass wie bei ACTA auch beim Leistungsschutzrecht wieder so allgemeine Definitionen in den Gesetzentwurf gepackt wurden, dass dadurch sogar die ganze Freiheit im Netz gefährdet ist.

So müsste jeder berufliche oder gewerbliche Blogger / Websitebetreiber Lizenzen für Artikel kaufen, sobald man kleinste Teile eines Textinhaltes wiedergibt.

Man höre und staune: Das schließt sogar schon die Überschrift eines Artikels ein, die man nutzt, um auf den eigentlichen Artikel zu verlinken!

Natürlich muss nicht jeder zahlen, man höre und staune. Aber es reicht schon, wenn ihr ein einziges Werbebanner oder nur einen einzigen Flatter-Button auf dem Blog habt, und schon dürft ihr zahlen. Defakto ist es also doch wieder fast jede Website. Das würde ein Paradis für Abmahnanwälte bedeuten.

Verabschiedung am 4.7.2012 abgesagt

Eigentlich sollte das Leistungsschutzrecht am 4.7.12 verabschiedet werden. Aber wie die Grünen auf der Website gruen-digital.de mitteilen, wurde die Verabschiedung erst einmal verschoben – Zum Glück, kann man da nur sagen.

Leider hab ich bisher nicht herausfinden können, weshalb sie nicht stattfand. Man kann nur hoffen, dass bei den Abgeordneten des Bundestages ein ähnliches Umdenken stattfinden wird wie es im Europaparlament beim Thema ACTA geschehen ist. Auf jeden Fall sind aber beim öffentlichen Interesse Parallelen zu erkennen.

So meldete sich jetzt sogar der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) zu Wort, die den Gesetzentwurf ebenfalls ablehnen. Diese führen ein Beispiel eines Firmensprechers heran, der in einem Tweet auf einen interessanten Fachartikel hinweist. Ein gutes Beispiel für sinnlosigkeit dieses Gesetzentwurfs.

Wollen wir nur hoffen, dass dieses Leisungsschutzrecht so nie verabschiedet wird…