GEMA, Urheberrecht und der neuer Offline-Modus beim Musikdienst Deezer

Der französche Musikstreaming-Dienst Deezer hat letzte Woche ein neues Feature eingeführt: Denn Offline-Modus.

Allerdings frag ich mich da wie sich das eigentlich mit dem Urheberrecht vereinbaren lässt und was die GEMA dazu sagt.

Einigung zwischen BITKOM und GEMA

Erst vor gar nicht so langer Zeit hatten sich der IT-Branchenverband BITKOM und die GEMA auf eine Gebührenverordnung geeinigt, in der die Lizenzgebühren für Musikstreamingdienste festgelegt wurden.

Natürlich gingen die Meinungen über die höhe der Lizenzsätze auseinander, aber zumindest war damit endlich mal ein rechtlicher Grundstein für Streamingdienste gelegt worden. Aber genau das ist auch der Knackpunkt: Es geht um Streaming.

Offline-Modus für Premium-Kunden

Der französische Musiksservice Deezer hat für seine Premium-Kunden einen bisher für die Branche völlig neuen Offline-Modus eingeführt.

Speichern statt Streamen

Damit das Ganze auch funktioniert, werden die Lieder zunächst aus dem Internet auf das jeweilige Gerät (PC, Tablet, Smartphone) heruntergeladen und dort fest abgespeichert. Danach können die Songs auch später ohne Internetverbindung angehört werden. Und hier sehe ein rechtliches Problem.

Denn im Gegensatz zu den bisher eher theoretisch geführten Diskussionen, ob beim Streaming nicht auch eine Vervielfälltigung stattfindet, findet hier definitiv die Erstellung einer Kopie statt. Wie verhält es sich also dam mit dem Urheberrecht und den GEMA-Gebühren? Schließlich gelten diese nur für das Streamen und nicht für das Vervielfältigen von Liedern.

Deezer gilt als erster Musikstreaming-Dienst, der sich mit der GEMA auf ein Lizenzabkommen geeinigt hat. Aber ich kann mir nicht vorstellen, das hierbei auch von diesem neuen Offline-Modus die Rede war. Ansonsten wird diese ganze Urheberrechtsdiskussions nur noch verwirrender als sie sowieso schon ist. Oder was denkt ihr?

Ich bin echt mal gespannt, was man dazu demnächst noch zu hören bekommt…

Comments
  1. GF