Medienverbände sehen Filesharing als schwere Straftat

ParagraphenzeichenDas war ja nur eine Frage der Zeit bis die Medienverbände diese Forderung stellen: Die Vorratsdatenspeicherung soll auch in der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen eingesetzt werden.

Was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt und wie ich dazu stehe, erfahrt Ihr im folgenden Artikel

Medienverbände und Urheberrechtsverletzungen

Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung geht ja schon ziemlich lange. Und nicht nur, dass sie insgesamt ja schon sehr heißumstritten ist, kommen nun auch noch die Medienverbände hinzu.

Natürlich verlangen auch sie die Speicherung der Nutzerdaten. Hinzu kommt aber, dass sie diese selber nutzen möchten, um Urheberrechtsverletzungen zu sanktionieren.

Schwere Straftat?

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht im März 2008 eine Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt hat, kommt aber ein wichtiger Aspekt hier hinzu. Denn ein Nutzen dieser Daten für einen Datenabgleich soll nur dann zulässig sein, wenn es um einen konkreten Verdacht einer schweren Straftat geht.

Zur Info: Von einer Schweren Straftat wird nur dann gesprochen, wenn eine Freiheitsstraft von über 4 Jahren droht!

Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Medienverbände solch hohe Strafen für z.B. Filesharing verlangen, oder doch?

Auch wenn sich die Verbände auf den Hinweis des Bundesverfassungsgericht, dass auch das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden darf, beziehen, kann so eine Konsquenz nicht wirklich deren ernst sein. Da sollte man wirklich mal die Kirche im Dorf lassen.

Geistiges Eigentum

Auch ich bin auch ein Verfechter des geistigen Eigentums. Schließlich möchte ich auch nicht, dass man einfach meine Texte kopiert und diese wo anders veröffentlicht. Aber so eine Konsequenz würde bei Weitem den Bogen überspannen.

Der Vorsitzende des Vereins Digitale Gesellschaft, Markus Beckedahl, bringt es eigentlich ganz treffend auf den Punkt, indem er die Vorderung als „Wunschzettel der Rechteverwertungswirtschaft“ bezeichnet.

Und er weist darauf hin, dass die Branche ignoriere, dass ihr Wunsch, Geld zu verdienen, hinter anderen Grundrechten wie dem Informationsgeheimnis und dem Datenschutz zurücktreten müsse.

Da geb ich ihm vollkommen Recht. Und Ihr? Wie seht Ihr das?

Comments
  1. Raffi