Neues BGH-Urteil zum Softwarepatent sorgt für Aufregung

Interview-SprechblasenWaren Patente im Bereich Software bisher kaum möglich, so sorgt nun ein Urteil des Bundesgerichtshofs, kurz BGH, für viel Wirbel.

Denn bei einem Berufungsverfahren, wo es um eine Patentanmeldung von Siemens ging, wurde diesem nun mit einer Begründung stattgegeben, die es in sich hat.

Neue Zeitrechnung beim Softwarepatent?

Bisher wurde als Begründung für nicht patentierbare Software, speziell bei dem zuvor gefällten Siemens-Patenturteil die fehlende Nutzung von technischen Mitteln herangezogen. Softwareprogramme würden mehr auf konzeptionellen Überlegungen als auf den Einsatz von technischen Hilfsmitteln beruhen.

Aber genau dieser Argumentation wurde mit dem jetzigen Urteil etwas entgegengebracht, das vielen nicht gefallen dürfte. So steht in dem Beschluss wortwörtlich geschrieben:

Eine Lösung mit technischen Mitteln liegt nicht nur dann vor, wenn Systemkomponenten modifiziert oder in neuartiger Weise adressiert werden. Es reicht vielmehr aus, wenn der Ablauf eines Da-tenverarbeitungsprogramms, das zur Lösung des Problems eingesetzt wird, durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt.

Wie ich das als Nicht-Jurist verstehe ist für mich vor allem der letzte Absatz sehr besorgniserregend. Denn wenn Software patentierbar ist, sobald es auf technischen Gegebenheiten einer Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt, dann ist ja im Grunde fast alles patentierbar, oder?

Zum einen stellt sich bei mir die Frage, wo eine Datenverarbeitungsanlage beginnt und wo sie endet, schließlich werden bei jeder Softwareanwendung Daten verarbeitet.

Zum anderen frage ich mich, was denn bitte schön technische Gegebenheiten einer Datenverarbeitungsanlage sind. Wenn ich eine Desktopanwendung entwickel, die sich der Bildschirmauflösung anpasst, ist damit diese Bedingung erfüllt? Da einen Strich zu ziehen wird ja lustig werden für die Juristen.

Reaktionen zum Urteil

Die ersten Reaktionen ließen auch nicht lange auf sich warten. Und so äußerte sich schon die Piratenpartei zu dem Thema und sieht Gefahren einer Monopolisierung bei der Datenverarbeitung. Um diesem einen Riegel vor zu schieben  fordert Benjamin Stöcker, Diplom Informatiker und Bundesvorstandsmitglied der Partei, ein Verbot von Software-Patenten per Gesetz.

Wenn Ihr mehr zu dem BGH-Urteil erfahren wollt, dann könnt Ihr Euch ja mal den Urteilsspruch durchlesen, denn weiter möchte ich mich hier mit Interpretationsversuchen nicht aus dem Fenster lehnen ;-).

Aber was sagt Ihr dazu? Wie seht Ihr das oder hab ich das Urteil vielleicht sogar fehl interpretiert? Ich freue mich über Eure Meinung zu lesen!

Comments
  1. Tim