Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig – Das Urteil und die Reaktionen

ParagraphWie das Verfassungsgericht gestern feststellte ist die Vorratsdatenspeicherung der Telefon- und Internetdaten in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Alle Daten, die bisher gesammelten wurden, müssen umgehend gelöscht werden.

Allerdings, so das Gericht, sei eine Speicherung grundsätzlich nicht verboten. Diese dürfe aber nur unter wesentlich strengeren Anforderungen erfolgen.

Zitat aus dem Urteil:

Es bedarf insoweit hinreichend anspruchsvoller und normenklarer Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz.

Reaktionen auf das Urteil

Die politschen Reaktionen vielen dann auch unterschiedlich aus.

Viele Politiker unterschiedlichster Parteien feierten das Urteil als Sieg für den Datenschutz, für die Freiheits- und für die Grundrechte. Allerdings gab es auch kritische Stimmen zu hören.

So hörte man dann auch wie Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Fraktionssitzung das dadurch entstandene „absolute Vakuum“ bemängelte.

Die offizielle Pressemittlung des Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) viel dann auch enttäuscht aus: „Ich hätte mir ein anderes Urteil gewünscht, aber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt.“. Und weiter sagt er dann: „Das Gericht hat gesagt: So geht es nicht, aber anders geht es. Und ich füge hinzu: Und so muss es dann auch gehen.“

Im weiteren Verlauf der Pressemittelung wies er dann noch auf die eigentliche EU-Richtlinie hin, die die Grundlage des Gesetzes war, und die das Verfassungsgericht ja nun nicht bemängelt habe.

Zum Schluss seiner Erklärung drückte er dann sogar noch aufs Tempo „Es gilt nun, den Blick nach vorn zu richten. Ich bitte das zuständige Bundesjustizministerium, die weiterhin geltende EU-Richtlinie zügig – das heißt klug, aber schnell – im Interesse von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung umzusetzen.“

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sah dies allerdings ein bisschen anders. So sei es nun „nicht der Zeitpunkt für nationale Schnellschüsse“.
Im Gegensatz zu ihrem CDU-Kollegen bezeichnete sie die Entscheidung sogar als „herausragend großer Tag für die Grundrechte, die Freiheitsrechte und den Datenschutz“ und schloss sich mit dieser Meinung den Oppositionsparteien an.

Ich bin mal gespannt was da nun noch auf uns zu kommen wird. Der Innenminister will dies, die Justizministerin das und irgend jemand will bestimmt auch jenes.

Eines ist dabei klar, ein neuer Streitpunkt ist für die Schwarz-Gelbe-Koalition entstanden. Und in diesem Fall ist es im Sinne des Datenschutzes wohl auch das beste. Denn wenn die Politik sich nicht einig ist, wird es auch keine neuen Gesetze in diese Richtung geben.

Wie denkt Ihr über das Urteil?

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