Nutzung fremder Passwörter ist ein Kündigungsgrund
Welcher Administrator kennt das Problem nicht: Ein User, der nur eingeschränkte Rechte hat, meldet sich mit dem Passwort eines Kollegen an, nur um eben mal Rechte zu erhalten, die er kurzfristig aus welchen Gründen auch immer benötigt.
Dass dieses Vorgehen aber kein Kavaliersdelikt ist und durchaus juristische Folgen haben kann, werden wohl nur die Wenigsten wissen.
So gab es nun ein Urteil des Landesarbeitsgericht München, dass eine außerordentliche Kündigung als begründet ansah, weil sich dieser mit dem Passwort eines Kollegen am firmeneigenen SAP-System angemeldet hatte und Daten veränderte.
Durch sein Vorgehen habe er, so die Richter, gegen die bestehenden Sicherheitsvorgaben verstoßen sowie das Interesse des Arbeitgebers an eingeschränkten Zugriffsrechten ignoriert.
Hinzu kam noch, dass der Mitarbeiter in diesem Fall sogar unerlaubte Datenänderungen vorgenommen hatte (ich vermute mal, dass dies der Grund ist warum das überhaupt auffiel). Dies führte natürlich dazu, dass es so schien als hätte der Passwort-Besitzer selbst diese Änderungen durchgeführt und nicht der rechtsverletzende Mitarbeiter.
Die Folge war ein zerstörtes Vertrauensverhältnis und damit die außerordentliche Kündigung.
So schnell kann das gehen. Also wenn dieses Urteil andere Mitarbeiter nicht abschreckt gleiches zu tun, dann weiß ich auch nicht.