Was ist 2009 neu in IT und Telekommunikation

Im nächsten Jahr gibt es einige wichtige Änderungen und Erneuerungen im IT- und Telekommunikationsbereich.

Hier noch mal eine kurze Zusammenfassung der Wichtigsten, angefangen bei der Vorratsdatenspeicherung über die Nutzung von alten Funktelefonen bis hin zur Erhöhung der Rundfunkgebühren.

Erweiterung der gesetzlichen Datenspeicherung

Ab dem neuen Jahr werden zusätzliche Kommunikationsdaten von Bürgern und Unternehmen durch die Telefongesellschaften, Internetprovidern sowie den Anbietern von E-Mail-Diensten zu Sicherheitszwecken für sechs Monate gespeichert.

Zu diesen Daten gehören die E-Mail-Adressen von Absender und Empfänger beim Versand von E-Mails wie auch die Protokollierung von IP-Adressen bei der Internutzung.

Außerdem werden Rufnummern sowie Beginn und Ende von Internettelefonaten erfasst.

Diese ergänzen die Verbindungsdaten von Telefongesprächen im Festnetz und im Mobilfunk, die schon seit 2008 aufgezeichnet werden.

Die Daten sollen den Ermittlungsbehörden zur Prävention und Verfolgung von Straftaten dienen.

Ob dies auch so bleibt ist umstritten und wird voraussichtlich 2009 mit einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts entschieden.

Steigende GEZ-Gebühren

Die Rundfunkgebühren für die Nutzung von Fernsehern, Radios sowie internetfähigen Computern und Handys werden angehoben.

Um 0,95 Euro wird die Gebühr für Fernseher auf 17,98 Euro angehoben.

Die Radiogebühr sowie die für internetfähige PCs und Handys steigt um 0,24 Euro auf 5,76 Euro.

Alte Funktelefone verboten

Das Benutzen von alten schnurlosen Telefonen mit den Funkbereiche CT1+ und CT2 ( Frequenzbereiche 885-887, 930-932 oder 864-868 Megahertz ) ist ab nächstem Jahr verboten.

Wer sich dem widersetzt, muss mit hohen Kosten rechnen.

Stellt die Bundesnetzagentur nämlich wiederholten Missbrauch fest, muss der Besitzer die Kosten für die Ermittlung der Störungsquelle selber tragen, wo noch hinzu ein Bußgeld kommen kann.

Wenn Ihr also ein solches Model noch nutzen solltet, müsst Ihr Euch wohl oder übel ein Neues zulegen, da deren Frequenzbereiche ab Januar anderweitig genutzt.

E-Government – Handelsregister online

Im neuen Jahr werden Eintragungen in das Handelsregister nicht mehr in den Tageszeitungen bekannt gemacht.

Ab Januar werden die Einträge nur noch online unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de veröffentlicht.

Der Grund ist die Umstellung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb, die bereits vor zwei Jahren realisiert wurde und für eine Übergangsfrist in beiden Medien veröffentlicht wurde – Nun endet diese Frist.