Impressum: Angabe von Telefonnummer nicht Pflicht

Wie ich gerade auf it-rechtsinfo.de gelesen habe, hat der europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 16.10.2008 (C 298/07) klargestellt, dass in einem Impressum unter bestimmten Umständen keine Telefonnummer angegeben werden muss.

Bevor Ihr Euch jetzt aber alle freut, bitte ich erstmal weiter zu lesen, da es hier natürlich auch einen Haken gibt.

Diese Angabepflicht verfällt, wenn über andere Mittel eine schnelle und unmittelbare Kontaktaufnahme möglich ist.

Dies kann zum Beispiel eine elektronische Anfragemaske sein, wenn diese Anfrage innerhalb von 30 bis 60 Minuten beantwortet wird.

Trotz diesem Urteil wird Anbietern von Webpräsenzen deshalb geraten, weiterhin die Telefonnummer in Ihre Impressumsseite einzubinden.

Sobald hier von Seiten der Konkurrenz ein Fehlen festgestellt wird und auch eine unverzügliche Kontaktaufnahme per E-Mail scheitert, werden hier sicher erste Anwälte gleich zur Abmahnung anraten.

Also Obacht, nicht alles was glänzt ist Gold 😉