Zuschüsse für Existenzgründer: Der Gründerzuschuss

Der Einstieg in eine selbständige Tätigkeit, z.B. als Softwareentwickler, Administrator oder Webdesigner, ist mit vielen Hürden verbunden.

Es muss ggf. ein Gewerbe angemeldet werden, Versicherungen müssen abgeschlossen werden, Werbung gemacht, Anschaffungen getätigt werden und und und.

Um die erste Zeit der Selbständigkeit finanziell besser zu überstehen, gibt es deshalb viele Möglichkeiten Zuschüsse von den verschiedensten Quellen zu erhalten.

Eine davon ist der sogenannte Gründerzuschuss, der von der Agentur für Arbeit für Existenzgründer mit ALG 1 – Anspruch gezahlt wird.Achtung: Da sich die Richtlinien bei der Agentur für Arbeit häufig ändern, muss darauf hinweisen, dass dies hier keine Rechtsberatung darstellt. Um verbindliche Informationen zu erhalten wendet Euch bitte an Eure Arbeitsagentur.

Wie Sozialleistungen24 berichtet, handelt es sich hierbei um den Nachfolger der sogenannten „Ich AG“, welche seit dem 01.08.2006 vom Gründerzuschuss abgelöst wurde.

Der Zuschuss steht jedem gesetzlich zu, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

1. die/der AntragstellerIn darf noch keine 65 Jahre alt sein
2. er/sie muss bei Antragstellung einen Mindestanspruch von 90 Tagen auf ALG 1 haben.

Zu dem müssen bei der Antragstellung natürlich auch Unterlagen eingereicht werden.

Die wichtigste ist der Businessplan, der einen Investitionsfinanzierungsplan, einen Liquiditätsplan und einen Finanzierungsplan enthält. Außerdem muss der Gründer eine Rentabilitätsvorschau erbringt.

Weiteres zu den Unterlagen erfahren Antragsteller in ihrer Arbeitsagentur vor Ort.

Näheres zum Businessplan erfahrt Ihr hier.

Wird der Antrag dann von einer unabhängigen Stelle (z.B. der IHK oder der KFW Bank) genehmigt, so erhält der Gründer 9 Monate lang einen Beitrag in Höhe seines letzten ALG 1 – Betrages.

Übrigens, da Selbsändige ihre Sozialversicherungen selbst zahlen müssen, gibt es vom Arbeitsamt noch einen zusätzlichen Zuschuss von 300 Euro monatlich dazu.

Dieser Betrag kann dann nach Ablauf der Förderung noch weitere 6 Monate gezahlt werden, vorausgesetzt es wird ein Nachweis über die Rentabilität der Selbsändigkeit erbracht.

Ich wünsche niemanden die Arbeitslosigkeit, aber dieser Zuschuss ist für Menschen, die sich in dieser Lage befinden und sich gerne selbständig machen wollen, eine wunderbare Sache.