BKA-Gesetz leicht entschärft
Laut der „Neue Osnabrücker Zeitung“ einigten sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und weitere Vertreter aus Bund und Ländern auf einen Kompromissvorschlag zum umstrittenen BKA-Gesetz, das auch die Onlinedurchsuchung regeln soll.
Hiernach könne das BKA-Gesetz wie geplant zum Januar 2009 in Kraft treten.
Den Angaben zufolge verständigten sich die Beteiligten darauf, dass „eine Online-Durchsuchung auch in Eilfällen durch einen Richter angeordnet werden muss“.
Ebenfalls werde der Schutz des unantastbaren Kernbereichs der Privatsphäre „unter die Sachleitung des anordnenden Gerichts“ gestellt.
Das bedeutet, dass die letzte Entscheidung der Richter fällt, welche Daten nach einer Online-Durchsuchung wegen ihres höchstpersönlichen Charakters herauszufiltern sind.
Zuständig für die Durchsicht des Materials seien zudem der Datenschutzbeauftragte und zwei Beamte des Bundeskriminalamts.
Zudem sollen die Aufgabenbereiche genauer umrissen werden, „Um Kompetenz-Gerangel zwischen BKA und Länder-Polizeien zu verhindern“.
Keine Änderung am vorliegenden Gesetzentwurf wird es aber bei den Zeugnisverweigerungsberechtigten geben. Das Gesetz werde sich in dieser Frage weiterhin wie geplant an den Vorschriften der Strafprozessordnung orientieren.
So würde es auch dabei bleiben, dass Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten anders als Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete nicht absolut vor Überwachungen geschützt sind.
Vielmehr sei die Verhältnismäßigkeit einer geplanten Maßnahme in jedem Einzelfall zu beurteilen.
Mal sehen, ob das das letzte Wort ist oder ob doch noch der Vermittlungsausschuss angerufen wird…